





Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsparteien sind der Veranstalter und der Gasthof Gut Keferloh.
2. Die Reservierung von Räumen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch den Gasthof Gut Keferloh für diese sowie für den Veranstalter bindend.
3. Die Überlassung von Räumen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- bzw. Weitervermietung von Räumen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Gasthof Gut Keferloh.
4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist, soweit sie anfällt, in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers.
5. Die Rechnungen des Gasthof Gut Keferloh sind binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5.1. Bei schriftlichen Mahnungen des Gasthof Gut Keferloh zur Zahlung der Rechnung nimmt diese eine Mahngebühr von 15.40 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Mahnschreiben. Die Verzinsung der ausstehenden Forderung beginnt 8 Tage nach Rechnungsstellung und wird zu banküblichen Dispositions-Kredit-Konditionen verzinst.
6. Der Veranstalter muss dem Gasthof Gut Keferloh die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Werktage vor Veranstaltungstermin mitteilen, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.Wird die endgültige Teilnehmerzahl nicht rechtzeitig mitgeteilt, gilt die vom Veranstalter zuletzt genannte Teilnehmerzahl als Bestellung und Abrechnungsgrundlage, soweit diese höher als die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer
7. Abweichungen der Personenzahl nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Teilnehmerzahl werden bis zu maximal 3 % berücksichtigt und der Abrechnung zu Grunde gelegt. Darüber hinaus gehende Abweichungen können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters.
8. Der Veranstalter darf Getränke und Speisen zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Ausnahmefällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesem Fall wird Teller- bzw. Korkengeld erhoben.
9. Soll eine Veranstaltung länger als 1.30 Uhr dauern, so entstehen für jede weitere angefangene Stunde Personalkosten in Höhe von € 130,00
10. Jedwede Anzeige in öffentlichen Zeitschriften oder Ähnlichem bedürfen vorheriger Zustimmung durch den Gasthof Gut Keferloh.
11. Hat der Gasthof Gut Keferloh begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle von höherer Gewalt, kann der Gasthof Gut Keferloh die Veranstaltung absagen.
12. Stornogebühren Sollte die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt werden, nachdem eine schriftliche Reservierungsbestätigung vom Gasthof Gut Keferloh an den Veranstalter versandt wurde, wird eine Stornogebühr von 3 Euro pro Gast fällig. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug von Skonto.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstanids t der Sitz des Gasthof Gut Keferloh, Keferloh /München.
14. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrer möglichst nahe kommenden, gültigen Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Neben-Abreden müssen schriftlich festgelegt werden.
München, Januar 2010
Gez. Josef Ratzesberger
Gasthof Gut Keferloh
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